Das Erste Examen in Sachsen
Die erste juristische Prüfung besteht bundesweit aus zwei Teilen: der staatlichen Pflichtfachprüfung und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung. So bestimmt es § 5 Abs. 1 des Deutschen Richtergesetzes (DRiG). Die Einzelheiten regelt jedes Land selbst, in seinem Juristenausbildungsgesetz und den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen. Das gilt auch für Sachsen.
Der staatliche Teil
Den staatlichen Teil nimmt das Justizprüfungsamt ab, das für Sachsen zuständig ist. Er besteht aus Aufsichtsarbeiten, also Klausuren in Zivilrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht, und einer mündlichen Prüfung. Wie viele Klausuren du schreibst, wie lange sie dauern und welche Hilfsmittel erlaubt sind, legt das Landesrecht fest. Verlässliche Angaben dazu findest du nur beim Prüfungsamt und in der aktuellen Prüfungsordnung.
Der Schwerpunktbereich
Den Schwerpunktbereich prüft deine Universität. Was du wählen kannst und wie geprüft wird, steht in der Schwerpunktbereichsordnung deiner Fakultät.
Die Gesamtnote
Bewertet wird bundeseinheitlich auf der Skala von 0 bis 18 Punkten. In die Gesamtnote geht der staatliche Teil zu 70 Prozent ein, der Schwerpunkt zu 30 Prozent (§ 5d Abs. 2 DRiG). Der Notenrechner in Lexxington rechnet genau so. Mehr zum Staatsexamen
Gesetzestexte in der Prüfung
In den Klausuren arbeitest du mit Gesetzestexten. Welche Sammlungen zugelassen sind und ob Kommentierungen oder Markierungen erlaubt sind, legt das Prüfungsamt fest. Prüfe die aktuelle Hilfsmittelliste für Sachsen rechtzeitig. Es lohnt sich, schon beim Lernen mit denselben Gesetzen zu arbeiten, damit du die Fundstellen in der Prüfung schnell findest. In Lexxington öffnet jede zitierte Norm direkt den Gesetzestext.
Landesrecht Sachsen im Kurs
Der Landeskurs ergänzt den Bundesstoff um die Fächer, in denen Sachsen eigene Gesetze hat. Diese Lektionen sind enthalten:
Landesrecht Sachsen
- Landesverfassung
- Landesbauordnung
- Verwaltungsverfahren und Widerspruchsverfahren
Polizei- und Ordnungsrecht Sachsen
- Aufgaben, Befugnisse und Verantwortlichkeit
- Standardmaßnahmen, Zuständigkeit und Freiheitsentziehung
- Verwaltungszwang, Kosten und Rechtsschutz
Kommunalrecht Sachsen
- Gemeinden, Organe und Kommunalaufsicht
- Gemeinderat, Bürgermeister und Befangenheit
- Satzungen, öffentliche Einrichtungen und wirtschaftliche Betätigung
- Landesfälle
- 15
- Fragen zum Landesrecht
- 45
- Karteikarten
- 36
- Landesfächer
- 3
Gezählt aus dem aktuellen Kursstand. Der Bundesstoff mit fast 5.000 Fällen kommt hinzu.
Warum Landesrecht in der Klausur zählt
Zivilrecht und Strafrecht sind fast vollständig Bundesrecht. Im Öffentlichen Recht ist das anders. Polizei- und Ordnungsrecht, Kommunalrecht und Bauordnungsrecht regelt jedes Land selbst. Auch das Verwaltungsverfahren und das Widerspruchsverfahren haben landesrechtliche Besonderheiten. Eine öffentlich-rechtliche Examensklausur verlangt deshalb fast immer Normen deines Landes.
Sachsen ist ein Flächenland mit eigener Kommunalverfassung. Der Kurs behandelt deshalb Gemeindeorgane, Satzungen und Kommunalaufsicht nach dem Recht von Sachsen.
Die Grundlagen dazu findest du auf den Fachseiten: Polizei- und Ordnungsrecht · Kommunalrecht · Baurecht
Landesrecht im Lernplan
Landesrecht baut auf Bundesrecht auf. Darum lohnt sich eine feste Reihenfolge. Die Landesverfassung passt gut zum Staatsorganisationsrecht und zu den Grundrechten. Polizei- und Ordnungsrecht setzt das allgemeine Verwaltungsrecht und die VwGO voraus, denn fast jeder Fall endet mit der Frage, ob eine Maßnahme rechtmäßig war und wie man sich dagegen wehrt.
Kommunalrecht und Bauordnungsrecht folgen meist danach. Wer in Sachsen studiert, sollte die Landesnormen von Beginn an mitlernen und nicht erst in der Examensvorbereitung. Lexxington ordnet die Landesfächer deshalb in denselben Semesterplan ein wie den Bundesstoff und wiederholt sie mit denselben Abständen.
Fälle aus Sachsen
Zwei Beispiele aus dem Landeskurs. Jeder Fall hat mehrere Aussagen mit Begründung und Norm.
Zaun vor der Rettungszufahrt
Ein Eigentümer errichtet einen Zaun, der die Rettungszufahrt versperrt. Die Behörde droht die Ersatzvornahme an und lässt nach Fristablauf den Zaun beseitigen.
Rücknahme
Eine Behörde nimmt einen rechtswidrigen begünstigenden Bescheid zurück.
So lernst du für das Examen in Sachsen
Wähle beim Start dein Bundesland und dein Semester. Lexxington stellt daraus deinen Plan zusammen: Bundesstoff nach Semester, Landesrecht dann, wenn es im Studium dran ist. Du kannst beides jederzeit ändern.
- Lektionen zum Landesrecht mit Kontrollfragen
- Landesfälle mit Aussagen, Begründung und Norm
- Karteikarten mit verteilter Wiederholung
- Landesgesetze neben den 26 Bundesgesetzen im Gesetzesbereich
- Lexxi erklärt jede Norm und fragt zurück
Plane das Landesrecht nicht für die letzten Wochen ein. Wer es früh in kleinen Portionen wiederholt, muss es vor dem Examen nicht neu lernen. Mehr zur Lernmethode
Häufige Fragen
Ist Sachsen in Lexxington enthalten?
Ja. Der Kurs für Sachsen enthält 3 Landesrechtsfächer mit 45 Fragen, 36 Karteikarten und 15 Landesfällen. Dazu kommt der gesamte bundesrechtliche Stoff.
Wer führt das Erste Examen in Sachsen durch?
Den staatlichen Teil führt das Justizprüfungsamt durch, das für Sachsen zuständig ist. Den Schwerpunktbereich prüft deine Universität. Verbindliche Termine, Fristen und Zulassungsunterlagen erfährst du nur dort.
Kann ich das Bundesland später wechseln?
Ja. Du kannst dein Bundesland in der App jederzeit ändern. Alle 16 Länder sind im Abo enthalten, ohne Aufpreis.
Wie wird die Gesamtnote berechnet?
Nach § 5d Abs. 2 DRiG zählt die staatliche Pflichtfachprüfung zu 70 Prozent und die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung zu 30 Prozent. Der Notenrechner in Lexxington rechnet so.
